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VEV zu Erbschaftssteuer: „Es wird nicht bei Freigrenze von einer Million Euro bleiben“

Presseinformation der Vorarlberger Eigentümervereinigung vom 30. August 2017

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) lehnt die Einführung einer Erbschaftssteuer, wie von Bundeskanzler Christian Kern in den Vorarlberger Nachrichten gefordert, kategorisch ab. Der Bundeskanzler scheint zu vergessen, dass mit der Einführung der Immobilienertragsteuer und der Erhöhung der Grunderwerbsteuer vor einigen Jahren seinen politischen Forderungen nach einem Äquivalent für Erbschafts- und Vermögenssteuern bereits nachgekommen wurde. Mit den damals kolportierten 4 Milliarden, könnte ein Pflegeregress problemlos finanziert werden. „Zumal  man kein Prophet sein muss, um zu wissen, dass es bei der Freigrenze von einer Million Euro auch nicht bleiben wird“, so VEV-Präsident Markus Hagen. Eher früher als später würde die Grenze nach unten korrigiert – und eine Erbschaftssteuer alle Eigentümerinnen und Eigentümer treffen, gibt die VEV zu bedenken.


Aus einer „Erbschaftssteuer für Millionäre“, wie Kern fordert, könne in Österreich sehr schnell eine Vermögenssteuer auch für kleine Erbschaften werden. Das ist, angesichts einer schon seit Jahrzehnten konstant hohen Abgabenbelastung, inakzeptabel, betont die VEV. Wenn man sich die Entwicklung der Grundstücks- und Immobilienpreise in Vorarlberg ansieht, ist mit der Einführung einer Erbschaftssteuer für Millionäre Tür und Tor geöffnet, sich bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern zu bedienen. Denn: Einfamilienhauswerte liegen schon jetzt vielerorts über 500.000 Euro. Auf Grund des Ost-West-Gefälles der Einkommen und der Liegenschaftspreise wäre Vorarlberg gegenüber den Mitbürgern aus dem Osten zudem auch massiv benachteiligt.


Das beste Beispiel für das Schaffen und zeitnahe „Anpassen“ einer Steuerbelastung ist die 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer. Im Jahr 2012 wurde diese Belastung neu geschaffen – mit einer Gewinnabgabe von 25 Prozent bei der Veräußerung von Neuvermögen. Schon ab 2016 hat der Staat diese Abgabe auf 30 Prozent erhöht. „Wer sagt uns, dass Ähnliches nicht auch bei einer Erbschaftssteuer der Fall sein wird?“, so VEV-Präsident Hagen.


Der Aderlass vermeintlicher Millionäre kann so schnell zum Aderlass für alle Eigentümerinnen und Eigentümer werden. Denn: Der Staat hat einnahmenseitig schon immer gerne bei Eigentümerinnen und Eigentümern zugegriffen –  nur bei den Ausgaben scheint man in Wien keinen Rotstift zu kennen. „Gerade zu Wahlkampfzeiten muss betont werden, dass der Staat seine Hausaufgaben zuerst ausgabenseitig machen soll. Schon wieder neue Steuern einzuführen, auch wenn sie vorerst nur Millionäre treffen sollen, ist ein bedenkliches Wiener Allheilmittel, das bis dato noch nie zur Finanzgenesung geführt hat“, so Hagen.  

 

RA Dr. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung