Antworten auf aktuelle Wohnrechtsfragen

Verwaltungsentgelt ab 2021 bis 2023

Mit Jahresbeginn 2023 ändert sich die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (= Verwaltungskostensatz). Sie erhöht sich auf 4,23 Euro netto je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.

weiterlesen

Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2022

Seit dem 1. April 2022 gilt der neue mietrechtliche Richtwert von € 9,44 netto pro Quadratmeter. Das heißt, dass die Berechnung des Mietzinses für neue Mietverträge ab dem 1. April 2022 auf Basis dieses neuen Richtwertes erfolgen kann.

weiterlesen

Nächste Richtwertmieten-Anpassung erst 2022

Normalerweise erfolgt die Indexanpassung der Richtwertmieten alle zwei Jahre, das ist auch gesetzlich entsprechend festgelegt und würde dieses Jahr im April anstehen. Aufgrund der Corona-Krise wird die Valorisierung auf das nächste Jahr verschoben.

weiterlesen

Schimmelbildung in Mietwohnungen

Plötzlich und unerwartet kommt es vermehrt in den Herbst-/Wintermonaten zur Schimmelbildung im Wohnraum. Schuld daran ist das Vorhandensein von Feuchtigkeit, die den Schimmel entstehen lässt bzw. das Wachstum fördert. Aber was sind nun die Mieter- und was die Vermieterpflichten beim Vorliegen von Schimmel im Mietobjekt? Auch zu diesem Thema hat der Oberste Gerichtshof schon vermehrt Entscheidungen getroffen.

weiterlesen

OGH Entscheidung 2 Ob 134/19y - Verstoß gegen Haustierverbot

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich eine Entscheidung zur Mietvertragskündigung getroffen. Grund für die Kündigung soll der Verstoß des Mieters gegen ein vertraglich vereinbartes Tierhalteverbot sein.

weiterlesen

Immobilienpreisspiegel 2020

Der österreichische Immobilienpreisspiegel hat sich in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren gesamtwirtschaftlichen Instrument, zu einer Plattform für den Interessenausgleich zwischen Investoren und Anbietern entwickelt.

weiterlesen

Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2019

Ab dem 1. April 2019 wird der neue mietrechtliche Richtwert von € 8,92 netto pro Quadratmeter (ohne Zu- und Abschläge) gelten. Dies bedeutet, dass die Richtwertmietzinsberechnung für neue Mietverträge ab dem 1. April 2019 auf Basis des neuen Richtwertes erfolgen kann.

weiterlesen