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Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG). Dieses Gesetz bringt zahlreiche zusätzliche Informations- und Hinweispflichten mit sich. Es betrifft im Wesentlichen den Verbraucherschutz für die Fälle, dass ein Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt oder ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird. Die Nichtbeachtung des FAGG hat drastische Folgen.

Wir informieren Sie dazu im Detail in der aktuellen Ausgabe von Haus & Grund.

Dornbirn, im September 2014