zurück zur Übersicht

Wohnrechtsnovelle 2015 - Die Rechtssicherheit für Eigentümer an Bedingungen geknüpft

Ende letzten Jahres konnte sich die Bundesregierung doch noch zu einer Wohnrechtsnovelle durchringen, im Rahmen derer ein rechtlicher Graubereich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beseitigt wurde. Auch wenn nun sichergestellt ist, dass die Begründung von Wohnungseigentums-Zubehör wie Autoabstellplätze oder Kellerabteile keiner gesonderten Eintragung ins Grundbuch erfordert: Nur ein fauler Kompromiss ermöglichte diese Rechtssicherheit. Zustimmung von Seiten der SPÖ zur Gesetzesreparatur gab es nämlich erst, als die ÖVP ihrerseits akzeptierte, dass fortan dem Vermieter ausgedehnte Erhaltungspflichten für mitvermietete Thermen und Boiler für ab dem 1. Jänner 2015 neu abgeschlossene Mietverträge zukommen.

In der Ausgabe Nr. 01/2015 unserer Haus & Grund berichten wird ausführlich über die Wohnrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen.

Dornbirn, im Februar 2015